EDV und Datenschutz in der Polizei Bayerns und der Bundesrepublik, ca. 1970-1990

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (IfZ):   Sebastian Blaschke
Projektinhalt:

Die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts bedeutete den Beginn des digitalen Informationszeitalters, was sich auch im Bereich der Polizeiarbeit auswirkte. Die Möglichkeiten der elektronischen Datensammlung und Auswertung wurden bereits in den 1960er Jahren durch Pioniere wie Horst Herold, Leiter der Nürnberger Kriminalpolizei und ab 1971 Leiter des Bundeskriminalamtes (BKA), für die Aufklärung und besonders für die Prävention von Straftaten vorangetrieben. Die Terrorismusgefahr der 1970er und 1980er Jahre trug dazu bei, dass die Technologisierung der deutschen Sicherheitslandschaft vorangetrieben wurde. Das BKA wurde zur modernsten Behörde der Welt, in der der „Kommissar Computer“ ermittelte.

Als Reaktion darauf entwickelte sich der Datenschutz mit der Forderung nach einer Regulierung der Erfassung, des Zugriffs und der Verarbeitung von Datensätzen allen voran durch Sicherheitsbehörden. Hessen verabschiedete 1970 das erste Datenschutzgesetz und startete damit die staatliche Regelung der EDV, andere Länder folgten, und auch auf Bundesebene folgte 1977 das erste Bundesdatenschutzgesetz. Ebenso bedeutsam waren die institutionellen Einrichtungen der Ämter der Datenschutzbeauftragten in Bund und Ländern sowie die Rechtsprechung der Gerichte. Das sogenannte Volkszählungsurteil von 1983 des Bundesverfassungsgerichts gilt mit der Etablierung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bis heute als wegweisend.

Die Dissertation möchte sich mit der Frage nach den Wechselwirkungen beider zeitgleichen Entwicklungen befassen: Die gegenseitige Beeinflussung, der immerwährende technische Fortschritt und die nachrückende Datenschutzgesetzgebung stehen dabei im Zentrum der Arbeit. Als Betrachtungsebenen dienen hierbei der Freistaat Bayern im speziellen, da er in der polizeilichen EDV führend und zugleich unter CSU-Führung dem Datenschutz gegenüber ablehnend war, und die Bundesrepublik Deutschland in ihrer gesamtdeutschen Bedeutung. Im Fokus der Untersuchungen stehen Entwicklungen in der Gesetzgebung, den Parlamenten und Gremien sowie in den Behörden und Ämtern. Ebenso sollen in der Medienlandschaft öffentlich geführte Debatten mit ihren Einflüssen durch und Auswirkungen auf die politischen Ebenen analysiert werden. Insgesamt versteht sich diese Arbeit als eine Kombination einer Geschichte von Diskursen und Debatten, Begriffen, Netzwerken und Technologisierungsprozessen.

 

 




© Institut für Zeitgeschichte
Content