Gremien

Die Arbeit des Instituts für Zeitgeschichte wird von zwei zentralen Organen begleitet – dem Stiftungsrat und dem Wissenschaftlichen Beirat.
 

Stiftungsrat

Im Stiftungsrat sind neben dem Bund die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen vertreten. Die Mitglieder werden von den jeweils zuständigen Ministerien und von der Kultusministerkonferenz bestellt. Der Stiftungsrat stellt die Richtlinien für die Organisation und Verwaltung des Instituts auf und beschließt das jährliche Programmbudget. Er besitzt Kompetenzen für wichtige Personalentscheidungen und beruft den Wissenschaftlichen Beirat.

Mitglieder des Stiftungsrats
 

Wissenschaftlicher Beirat

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats sind international renommierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die vom Stiftungsrat berufen werden. Sie sichern das hohe Niveau der Forschungsarbeit am Institut. Die Programmplanung des IfZ erfolgt in regelmäßigem Diskurs mit diesem Gremium. Der Wissenschaftliche Beirat berät den Vorstand und den Stiftungsrat in grundsätzlichen Fragen der wissenschaftlichen Forschung und den sonstigen Tätigkeiten. Er evaluiert regelmäßig die wissenschaftlichen Leistungen und die Qualität des Serviceangebots des Instituts und berichtet hierüber dem Stiftungsrat.

Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats



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