Kopiermöglichkeiten
Scans von Mikroformen (Signaturen MA, MB, MZ und OMGUS) können an den vorhandenen Geräten in den Lesesälen 1 und 2 selbst angefertigt werden. Der Erwerb von Speichersticks ist bei der Aufsicht im Lesesaal 1 möglich.
Das Anfertigen von Scans aus in Papierform vorgelegten Archivalien (Archivleihschein) am Selbstbedienungsgerät im Lesesaal 1 ist grundsätzlich genehmigungspflichtig, der Kopierantrag muss sorgfältig und vollständig ausgefüllt werden. Eine Genehmigung kann nur von Archivmitarbeiterinnen und -mitarbeitern (in der Regel montags bis donnerstags 9:00 bis 16:00, freitags 9:00 bis 12:00) erteilt werden. Ob selbst gescannt werden darf, hängt vom Erhaltungszustand des Materials ab; es gilt das Urteil der Archivmitarbeiterin bzw. des Archivmitarbeiters.
Das Aufsichtspersonal kann bei starkem Andrang die Nutzungszeit des Scanners befristen.
Auszüge aus digitalisiert vorliegenden Archivalien werden durch die Digitalisierungsstation angefertigt.
Für Druckschriften, die ab 1950 erschienen sind, muss ebenfalls ein Kopierantrag gestellt werden. Nach erteilter Genehmigung können Scans am Selbstbedienungsgerät im Lesesaal 1 angefertigt werden.
Für Druckschriften, die bis einschließlich 1949 erschienen sind, gilt ein Kopierverbot. Sie werden nur ausnahmsweise und auf besonderen Antrag durch die Digitalisierungsstation des Archivs kopiert.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist die Anfertigung von Reproduktionen von Tages- und Wochenzeitungen und Teilen davon grundsätzlich nicht möglich.
Die Weitergabe von Reproduktionen aus Archivalien an Dritte oder ihre Verwendung für einen anderen als den im Benutzungsantrag angegebenen Zweck ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Instituts zulässig. (Benutzungsordnung § 7, 3)
Der Einsatz elektronischer Kopiergeräte (Scanner, Scannerstift, Digitalkamera, Mobiltelefone mit Kamera, Notebook-Kamera, etc.) ist unzulässig! (Benutzungsordnung § 6, 2)
Bestellung von Kopien
Es besteht die Wahl zwischen Papierausdrucken oder Digitalisaten. Digitalisate werden in einer Bildschirmauflösung von 96 dpi im pdf-Format auf CD-Rom oder DVD geliefert. Ausdrucke werden schwarz-weiß zur Verfügung gestellt.
Die Bestellung von Arbeitskopien erfolgt auf den im Lesesaal 1 aufliegenden Formularen „Antrag auf Herstellung von Reproduktionen“. Nur sorgfältig ausgefüllte, leserliche Aufträge können ausgeführt werden.
Es ist möglich, dass Kopieranträge für Archivalien, die aufgrund eines Schutzfristverkürzungsantrages vorgelegt wurden, nicht genehmigt werden.
Nach Genehmigung des Antrages wird eine Rechnung an den Antragsteller verschickt. Die Zahlung ist nur durch Überweisung möglich. Aufträge werden erst nach Eingang der Zahlung an die Digitalisierungsstation weitergegeben. Die Herstellungsfristen sind freibleibend. Aufgrund der begrenzten Kapazität kann es phasenweise zu längeren Wartezeiten kommen. Informationen über aktuelle Wartezeiten gibt die Archivauskunft.
Maßgebend sind die Benutzungsordnung und die Entgeltordnung.