Die zentralen deutschen Behörden und der Nationalsozialismus

Tagungstelegramm: Abschlusskonferenz des Forschungsverbundes in Berlin

Wie sind die Ministerien und Behörden der jungen Bundesrepublik mit ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit umgegangen – welche Brüche und Kontinuitäten prägten den demokratischen Neuanfang? Unter dem Titel „Die zentralen deutschen Behörden und der Nationalsozialismus“ wurden in einem von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) geförderten Forschungsprogramm zentrale Institutionen von der Ära Adenauer bis in die 1970er Jahre untersucht und ressortübergreifende Fragestellungen verfolgt. Am 25. und 26. Oktober fand in der Akademie der Künste in Berlin die Abschlusstagung des Forschungsverbundes statt. Die gut besuchte und im Livestream online übertragene Konferenz wurde gemeinsam vom Bundesarchiv, dem Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam (ZZF) und dem IfZ organisiert. In den Vorträgen stellten Forscherinnen und Forscher ihre Projektergebnisse vor, zwei Podiumsdiskussionen erörterten grundlegende Fragen der neueren Behördenforschung. Beim abendlichen Empfang am 25. Oktober war auch die Staatsministerin Claudia Roth anwesend und richtete ein Grußwort an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung.

Das IfZ präsentierte am 26. Oktober gemeinsam mit dem ZZF das Projekt „Das Kanzleramt. Bundesdeutsche Demokratie und NS-Vergangenheit“. Gunnar Take sprach über „Personalpolitik im Bundeskanzleramt“, und Nadine Freund referierte zum Thema „Das Bundeskanzleramt und die Demokratie“. Jutta Braun vom ZZF behandelte „Das Bundespresseamt und die NS-Vergangenheit“. Zum Abschluss der Tagung diskutierte IfZ-Direktor Andreas Wirsching mit Stefanie Middendorf, Ulrich Herbert und Martin Sabrow über den „historiographischen Ort der jüngeren Behördenforschung“.

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