Tagungstelegramm: Vortrag von Britta Waldschmidt-Nelson in der Vorlesungsreihe „Demokratie. Versprechen – Visionen – Vermessungen“
Das Wahlrecht gehört zu den elementarsten Bürgerrechten jeder Demokratie. Umso bemerkenswerter ist es, dass ausgerechtet in den USA, die sich selbst gerne als Wiege der modernen westlichen Demokratie sieht, die Ausübung dieses Rechts einem Teil ihrer Bevölkerung im Süden fast 180 Jahre lang verweigert wurde, wie Britta Waldschmidt-Nelson (Universität Augsburg) bei ihrem Vortrag am 22. Juni im Institut für Zeitgeschichte in München dargestellt hat. Obwohl der 15. Zusatzartikel der US-Verfassung (1870) verboten hatte, jemanden aufgrund von “race, color or previous condition of servitude” vom Wählen auszuschließen, gelang es weißen Rassisten bis Mitte der 1960er Jahre, ihren schwarzen Mitbürger/innen in den Südstaaten das Wahlrecht zu entziehen. Seit der Verabschiedung des Voting Rights Act von 1965 hat sich dies geändert, und Afroamerikaner/innen spielen heute eine wichtige Rolle im politischen Entscheidungsprozess. Dennoch bestehen nach wie vor erhebliche Hindernisse auf dem Weg zu ihrer vollständigen Gleichberechtigung – auch im Hinblick auf das Wahlrecht. Der Vortrag zeigte Ursachen und Erscheinungsformen dieser Entwicklung auf und diskutierte die Bedeutung der sogenannten „black vote“ für nationale Wahlen in den USA.
Die Veranstaltung wurde von Martina Steber (IfZ) moderiert und fand im Rahmen der IfZ-Vorlesungsreihe „Demokratie. Versprechen − Visionen − Vermessungen“ statt.