70 Jahre Luxemburger Abkommen
Am 10. September 1952 schlossen die Bundesrepublik Deutschland, Israel und die Conference on Jewish Material Claims Against Germany in Luxemburg ein Abkommen zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts, das Leistungen Westdeutschlands in einer Höhe von 3,5 Milliarden D-Mark vorsah. Dieses Abkommen war sowohl in der Bundesrepublik als auch in Israel umstritten. Hier vermischten seine Gegner ökonomische Bedenken und geschichtsvergessene Apologetik, dort wurden Stimmen laut, die es für undenkbar hielten, „Blutgeld“ aus dem Land der Täter anzunehmen. Trotz dieser Wiederstände konnte das Abkommen durchgesetzt werden und bildete einen Meilenstein in den deutsch-israelischen Beziehungen und für die Bemühungen um materiellen Ausgleich für ein Menschheitsverbrechen, das sich nicht wiedergutmachen lässt. Die Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte haben sich wiederholt mit dem Luxemburger Abkommen und mit Fragen der Wiedergutmachung beschäftigt. Eine Auswahl einschlägiger Beiträge finden Sie hier: