Erarbeitet wurde die Studie, die die Situation in Westdeutschland unter besonderer Berücksichtigung von Rheinland-Pfalz von 1946 bis 2000 in den Blick nimmt, von der Historikerin Kirsten Plötz. Sie belegt, dass lesbische Mütter in Angst, Abhängigkeit und Sorge um den Verlust des Sorgerechts ihrer Kinder und den Unterhalt lebten, wenn sie sich von ihrem Ehemann scheiden ließen, um in einer Liebesbeziehung mit einer Frau zu leben. Die Diskriminierung führt Kirsten Plötz insbesondere auf die gesellschaftlichen Erwartungen in den 1950er, 60er und 70er Jahren an Frauen zurück, sich als Ehefrau und Mutter ausschließlich der Familie zu widmen sowie auf das Schuldprinzip im Scheidungsrecht, das bis 1977 galt, und infolgedessen schuldig geschiedene Ehepartner oder Ehepartnerinnen den Unterhalt verloren. Doch auch nach grundlegenden familienrechtlichen Reformen der 1970er Jahre wirkten spezifisch homophobe Diskriminierungen noch bis um die Jahrtausendwende weiter – trotz seit den 1980er Jahren wirksamer juristischer Gegenpositionen. Hierbei spielte der richtungsweisende Einfluss der juristischen Kommentierungen des BGB auf die Rechtsprechung, wonach der gleichgeschlechtliche Verkehr als „schwere Eheverfehlung“ und damit als Grund für eine schuldige Scheidung angesehen wurde, eine wichtige Rolle – auch wenn dies in dieser Weise nicht explizit im Gesetz selbst formuliert war. Dem schuldig geschiedenen Elternteil wurde in der Regel nicht das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder zugesprochen. Nicht zu unterschätzen waren der Autorin der Studie zufolge in der Spätphase des 20. Jahrhunderts die moralischen Wertevorstellungen von Familienkonstellation und Kindeswohl, bei der gleichgeschlechtliche Partnerschaften entweder als moralisch bedenklich galten oder als dem Kind nicht zumutbare Ursachen gesellschaftlicher Diskriminierung gewichtet wurden.
Die historische Studie mit dem Titel „…in ständiger Angst“ wurde am Donnerstag, 14. Januar gemeinsam mit Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz präsentiert. Die komplette Studie sowie eine Kurzfassung sind online zugänglich.