Andreas Kranig

Lockung und Zwang. Zur Arbeitsverfassung im Dritten Reich

"Schriftenreihe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte", Band 47

Stuttgart 1983

ISBN: 3-421-06153-X

 

Wurde im NS-Staat die kapitalistische Ausbeutung auf die Spitze getrieben? Beruhte die Bändigung der Arbeiterklasse auf deren eigener Hinwendung zum Nationalsozialismus, auf der Unterdrückung durch Partei, Staat und Unternehmerschaft – oder auf der Bestechung durch sozialpolitische Zugeständnisse der Machthaber? Zu prüfen war ebenso die These, dass sich die Arbeitsverfassung unter der NS-Herrschaft im großen und ganzen ungestört und kontinuierlich weiterentwickelte, so dass die spezifischen Erscheinungen im "Dritten Reich" nur als Übergriffe der Nationalsozialisten auf ein ansonsten intaktes Arbeitsrechtsystem zu interpretieren seien. Dem Arbeitsrecht im NS-Staat kommt erhebliche politische Bedeutung zu, und so ist hier die vorliegende Darstellung ein Desiderat der Forschung. Der Autor behandelt nicht nur den gesamten Zeitraum von 1933 bis 1945, sondern greift auch auf die Vorgeschichte in der Weimarer Republik zurück. In seine vom Schwerpunkt her rechtshistorische Arbeit sind die Ergebnisse der jüngeren sozial-wirtschafts- und allgemeinhistorischen Forschung einbezogen. Die Bestandsaufnahme der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung dient als Grundlage für die Untersuchung der Rechtsdurchsetzung durch Verwaltung und Gerichte. Die Studie wendet sich also nicht nur an Rechtshistoriker und historisch interessierte Juristen, sondern ebenso an alle, die sich mit den historischen Grundlagen der Sozialpolitik beschäftigen.

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