Vor sechzig Jahren

Am 20. Dezember 1963 wurde der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess eröffnet

Kurz vor Weihnachten des Jahres 1963 begann in Frankfurt am Main der größte Strafprozess der deut­schen Nachkriegsgeschichte. Nach langen Vorbereitungen, an denen der hessische Ge­ne­ral­­staatsanwalt Fritz Bauer maßgeblichen Anteil hatte, wurde gegen 22 Männer verhandelt, die im Vernichtungs­lager Auschwitz „Dienst“ getan hatten. Das Verfahren gestaltete sich nicht zu­letzt deswegen so schwierig, weil die historische Forschung über die Ermordung der euro­päi­schen Juden im Allgemeinen und die Geschichte des Vernichtungslagers Auschwitz noch in den Anfängen steckte. Umso größere Bedeutung kam den wissenschaftlichen Gutachten zu, die von Martin Broszat, Hans Buchheim, Hans-Adolf Jacobsen und Helmut Krausnick für die­sen Prozess erstellt wurden. Zusammengefasst in dem mehrfach neu aufgelegten Sammel­band „Anatomie des SS-Staates“ gehören diese Gutachten sicher zu den einflussreichsten Pub­li­ka­tionen des Instituts für Zeitgeschichte. Aber auch die Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte haben sich immer wieder mit der Strafverfolgung von NS-Verbrechen beschäftigt. Andreas Eich­mül­ler hat beispielsweise eine quantitative Zwischenbilanz gezogen (Oktoberheft 2008), und Katharina Stengel hat sich insbesondere mit Blick auf die Frankfurter Auschwitz-Prozesse mit jüdischen Nebenklägerinnen und Nebenklägern beschäftigt (Juliheft 2023). Ein Interview mit Katharina Stengel zu diesem Aufsatz findet sich in der Rubrik „VfZ Hören und Sehen“.

 



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