Am 20. Dezember 1963 wurde der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess eröffnet
Kurz vor Weihnachten des Jahres 1963 begann in Frankfurt am Main der größte Strafprozess der deutschen Nachkriegsgeschichte. Nach langen Vorbereitungen, an denen der hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer maßgeblichen Anteil hatte, wurde gegen 22 Männer verhandelt, die im Vernichtungslager Auschwitz „Dienst“ getan hatten. Das Verfahren gestaltete sich nicht zuletzt deswegen so schwierig, weil die historische Forschung über die Ermordung der europäischen Juden im Allgemeinen und die Geschichte des Vernichtungslagers Auschwitz noch in den Anfängen steckte. Umso größere Bedeutung kam den wissenschaftlichen Gutachten zu, die von Martin Broszat, Hans Buchheim, Hans-Adolf Jacobsen und Helmut Krausnick für diesen Prozess erstellt wurden. Zusammengefasst in dem mehrfach neu aufgelegten Sammelband „Anatomie des SS-Staates“ gehören diese Gutachten sicher zu den einflussreichsten Publikationen des Instituts für Zeitgeschichte. Aber auch die Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte haben sich immer wieder mit der Strafverfolgung von NS-Verbrechen beschäftigt. Andreas Eichmüller hat beispielsweise eine quantitative Zwischenbilanz gezogen (Oktoberheft 2008), und Katharina Stengel hat sich insbesondere mit Blick auf die Frankfurter Auschwitz-Prozesse mit jüdischen Nebenklägerinnen und Nebenklägern beschäftigt (Juliheft 2023). Ein Interview mit Katharina Stengel zu diesem Aufsatz findet sich in der Rubrik „VfZ Hören und Sehen“.